Stiftung Rechtsstaat
Sachsen-Anhalt E.V.
Das Grundgesetz wurde am 8. Mai 1949 als Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland beschlossen und enthält wesentliche staatliche System- und Werteentscheidungen. Es steht im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen.

Der Vorstand

Der Vorstand der Stiftung Rechtsstaat Sachsen-Anhalt e.V. besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich und vertritt den Verein nach außen. Zu seinen Aufgaben zählen insbesondere die

  • Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung,
  • Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung und des Beirates,
  • Vorbereitung des Haushaltsplanes, Buchführung, Erstellung des Jahresberichtes,
  • Erarbeitung der Richtlinien für die Vergabe von Vereinsmitteln,
  • Erarbeitung des Arbeitsprogramms.

Die laufenden Geschäfte des Vereins besorgt der ebenfalls ehrenamtlich arbeitende Geschäftsführer.

Vorsitzender:
Staatsminister Rainer Robra
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
Hegelstraße 40-42
39104 Magdeburg

Stellv. Vorsitzender:
N.N. / derzeit ausgeübt durch den Vorsitzenden

Schatzmeister:
Marc Melzer
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Domplatz 12
39104 Magdeburg

Geschäftsführer:
Christian Hillig
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
Hegelstraße 40-42
39104 Magdeburg

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