Stiftung Rechtsstaat
Sachsen-Anhalt E.V.
Seit dem Mittelalter gilt Justitia als Personifikation der strafenden Gerechtigkeit. Ikonisch steht sie für die Rechtssprechung ohne Ansehen der Person (Augenbinde), nach sorgfältiger Abwägung der Sachlage (Waage) und dem Vollzug mit der nötigen Härte (Richtschwert).

Förderung

Förderung (jährliche Zieldefinition)
Die Stiftung Rechtsstaat Sachsen-Anhalt e.V. fördert Projekte, die geeignet sind, das Rechtsbewusstsein der Bürger zu stärken. Die Stiftung nimmt jährlich eine Zieldefinition vor, welche die Schwerpunkte für die zu fördernden Projekte des kommenden Jahres bestimmt.

Fördergegenstand

Was wird gefördert?
Die Stiftung unterstützt Veranstaltungen zur Rechtsbildung in Sachsen-Anhalt. Relevant ist unter anderem der Bereich der Projektförderung an der Martin-Luther-Universität in Halle. Hier werden insbesondere Seminare, Kongresse und Studienfahrten der juristischen Fakultät unterstützt. An Schulen des Landes kann eine Unterstützung für Wettbewerbe und Schülerprojekte zu einschlägigen Themen sowie für Exkursionen zu Gerichten und Gedenkstätten beantragt werden. Referenten, die Lehrveranstaltungen zur Rechtsbildung an Schulen, Volkshochschulen oder ähnlichen Einrichtungen durchführen, kann die Stiftung mit einer Lehrvergütung honorieren.

Wann wird gefördert?
Projekte sind nur dann förderungsfähig, wenn sie der Zielsetzung des Vereins entsprechen. Die Entscheidung über eine Förderungswürdigkeit und die Höhe des Zuschusses liegt im Ermessen der Stiftung.

Wie wird gefördert?
Der Umfang der Förderung ist abhängig vom jeweiligen Projekt und seinen Teilnehmern und wird daher spezifisch an das Vorhaben angepasst. Für den Antragsteller besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Auch eine Vollfinanzierung durch die Stiftung ist regelmäßig ausgeschlossen. Eigenmittel und ggfs. weitere Drittmittel müssen für jedes Projekt nachgewiesen werden.

Wie kann Förderung beantragt werden?

  • Ein formloser Antrag auf Fördermittel erfolgt schriftlich an die Stiftung Rechtsstaat Sachsen- Anhalt e.V. Es sind folgende Unterlagen beizulegen:
    • Schriftliches Konzept
      • Stellen Sie Ihre Idee vor. Schildern Sie kurz Ihre Beweggründe, Inhalte und Ziele. Gehen Sie etwas genauer auf den geplanten Ablauf ein und stellen Sie kurz das geplante Arbeitsumfeld und ihr Team dar.
    • Kosten- und Finanzplan
      • Wie finanzieren Sie ihr Projekt? Welche Kosten entstehen? Wie werden Sie gedeckt? Auf welche anderen Fördermittel greifen Sie zurück? Welche Eigenmittel fließen ein? Wie hoch ist die beantragte Fördersumme? Welche Teilnehmerzahl erwarten Sie?

Was ist nach Durchführung des Projektes zu beachten?
Schicken Sie bitte so bald wie möglich Verwendungsnachweise für die erhaltene Förderung. Die Stiftung benötigt regelmäßig eine Kostenabrechnung sowie einen kurzen Sachbericht zum Projekt. Nur so können wir auch in Zukunft unbürokratisch interessante Projekte fördern.

© Stiftung Rechtsstaat Sachsen-Anhalt e.V.