Schon bald nach ihrer Gründung hat die Stiftung Rechtsstaat in Zusammenarbeit mit dem Kultusministerium begonnen, den Rechtskundeunterricht an öffentlichen Schulen des Landes durch Finanzierung fachkundig unterrichtender Juristinnen und Juristen und die Entwicklung der notwendigen Curricula und Unterrichtsmaterialien zu fördern. Inzwischen ist Sachsen-Anhalt eines der wenigen Länder, die in der gymnasialen Oberstufe Rechtskunde auch als Leistungskurs anbieten. Daneben übernimmt die Stiftung die Kosten für rechtskundige Dozenten, die Rechtskurse an Volkshochschulen durchführen. Der Rechtskundeunterricht an Schulen wurde bis einschließlich 2008 gefördert.