Stiftung Rechtsstaat
Sachsen-Anhalt E.V.
Der Ministeriale Eike von Repgow aus Reppichau gilt als Verfasser des ersten deutschen Rechtsbuches – dem Sachsenspiegel, für dessen Entstehungsort sich die Burg Falkenstein im Harz zur Zeit der Regierung von Fürst Heinrich von Anhalt mutmaßen lässt.

Historie der Stiftungsgründung

Die Stiftung Rechtsstaat Sachsen-Anhalt e.V. wurde 1992 in Magdeburg gegründet. Um den Hintergrund und die Idee der Stiftungsgründung zu verstehen, muss man einen kleinen Schritt in die Vergangenheit wagen.

Im Jahre 1989 brach die damalige DDR aus vielfältigen Gründen zusammen. Ein nicht zu unterschätzender Grund für den rasend schnellen Zusammenbruch war jedoch der Mangel an Akzeptanz für diesen Staat und sein Regime seitens der eigenen Bevölkerung.
Die Menschen in Ostdeutschland haben mit ihrer friedlichen Revolution für einen glücklichen Ausgang auf deutschem Boden gesorgt. Diese Friedfertigkeit hatte zudem auch zur Folge, dass bei der Aufarbeitung der SED-Vergangenheit im Nachhinein mit friedlichen Mitteln, das heißt mit denen des Rechtsstaates vorgegangen wurde. Die Erwartungen an den Rechtsstaat waren dadurch allerdings besonders hoch, so dass auch Enttäuschungen vorprogrammiert waren.
Ein oft zitiertes Wort hierzu lautet: „Wir haben Gerechtigkeit erhofft und bekamen den Rechtsstaat“, welches Bärbel Bohley zugeschrieben wird. In ihm finden eine weit verbreitete Verständnislosigkeit, Gefühle der Ohnmacht und ein verletztes Gerechtigkeitsempfinden ihren Ausdruck.

Gerade im Hinblick auf die historischen Ereignisse kommt der Aufgabe, Wissen über den Rechtsstaat zu vermitteln und um Verständnis für dieses System und seine freiheitlichen Prinzipien zu werben, besondere Bedeutung zu. Schließlich ist er das Fundament unserer Freiheit.
Vertrauen in den Rechtsstaat setzt Kenntnis seiner Strukturen und Grundsätze voraus, Aufklärung darüber, was er zu leisten hat und was er nicht zu leisten vermag.
Die Gesetzes- und Rechtsbindung aller staatlicher Gewalt im Geltungsbereich des Grundgesetzes kann zudem vom Bürger nur eingefordert werden und ihre Einhaltung im alltäglichen politischen Geschehen nur nachvollzogen werden, wenn er mit dem alle Bereiche des Lebens durchdringenden positiven Recht hinreichend vertraut ist.

Die Vermittlung dieses Wissens haben jedoch nicht nur die Staatsorgane und die Justiz zu leisten, sondern auch Schulen und die Gesellschaft müssen dazu beitragen.
Um diesen Beitrag zu fördern, das Rechtsbewusstsein zu stärken und ein Mehr an Akzeptanz für unseren Rechtsstaat zu schaffen, wurde auf Veranlassung des damaligen Justizministers Walter Remmers die Stiftung Rechtsstaat Sachsen-Anhalt e.V. gegründet.
Der eingetragene Verein, dem Repräsentanten der Justiz und des öffentlichen Lebens des Landes angehören, setzte sich zum Ziel, den Rechtsstaat mit Leben zu erfüllen und der anfänglichen Rechtsverdrossenheit entgegenzuwirken.
Die Aufarbeitung der Vergangenheit ist ein wichtiger Punkt, jedoch vermag nur die stetige Förderung von Wissen der anfänglichen Verständnislosigkeit und dem verletzten Gerechtigkeitsempfinden adäquat entgegen zu wirken.

Seit Anfang der 90iger Jahre nun leistet die Stiftung Rechtsstaat durch die Förderung von Projekten hierzu erfolgreich ihren Beitrag. Finanzielle Grundlage ist das Stiftungskapital, das ihr das Land Sachsen-Anhalt nach der Gründung zugewendet hat.

© Stiftung Rechtsstaat Sachsen-Anhalt e.V.