Stiftung Rechtsstaat
Sachsen-Anhalt E.V.
Seit der Antike symbolisiert die Waage ein Rechtsattribut, mit dessen Hilfe jedem das Seine zugemessen wird. Schon im alten Rom galt die ausgleichende Gerechtigkeit als ein wichtiges Prinzip des römischen Rechts.

Ausgewählte Projekte

2008
Projekt „Sozialkunde- und Rechtskundeunterricht in Sekundarschulen und Gymnasien in Sachsen-Anhalt“

Einen weiteren Förderschwerpunkt der Stiftung stellte die Unterstützung des Projektes des Landesverwaltungsamtes „Sozialkunde- und Rechtskundeunterricht in Sekundarschulen und Gymnasien in Sachsen-Anhalt" dar. Ausgehend von Problemen aus der alltäglichen Erlebnis- und Erfahrungswelt der Jugendlichen sollen diese unterstützt werden, die Zusammenhänge zwischen Gesetzgebung und öffentlicher Verwaltung sowie die Auswirkungen auf ihr persönliches, alltägliches Leben zu erkennen und so bei ihnen frühzeitig zur aktiven Teilnahme am politischen und öffentlichen Leben zu aktivieren. Zu diesem Zwecke wurde ein Angebotskatalog für den Sozial- und Rechtskundeunterricht erstellt, welcher die Grundlage für die Zusammenarbeit für die Schulen mit dem Landesverwaltungsamt bieten soll. Die zuständigen Fachreferenten des Landesverwaltungsamtes präsentieren die exekutive Gewalt in den Schulen im Rahmen von Seminaren, Projekttagen oder -wochen und laden zu Gesprächen vor Ort oder direkt in der Behörde ein.

 
Projekt „Jüdisches und islamisches Leben in Deutschland – Verständnis erzeugt Toleranz“

Der Verein hat das Projekt des OLG Naumburg „Jüdisches und islamisches Leben in Deutschland – Verständnis erzeugt Toleranz" finanziell unterstützt. Die erste Veranstaltung fand im März 2008 in Magdeburg unter dem Titel „Spannungsverhältnis zwischen religiösem und weltlichem Recht im Judentum" statt. Das zweite, in Halle im Oktober 2008 abgehaltene Symposium, widmete sich der Thematik „Zwischen Grundgesetz und Sharia – islamisches Leben in Deutschland". Zu beiden Veranstaltungen waren neben Angehörigen der Justiz auch Vertreter aus Politik und Gesellschaft anwesend. Es konnten verschiedenste Themen diskutiert werden, die sich mit dem Verhältnis religiös geformter Rechtsakte zu den ge-schriebenen Rechtsnormen einer pluralistischen Gesellschaft auseinandersetzen, wie etwa der Rolle der Sharia im 21. Jahrhundert oder auch der Autorität des Gewohnheitsrechts in muslimischen Gesellschaften.

 
2007
10. Tagung der Deutschen Gesellschaft für Völkerkunde 2007

Vom 21. bis 24. März 2007 wurde an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg die Tagung der Deutschen Gesellschaft für Völkerrecht durchgeführt. Die Deutsche Gesellschaft für Völkerrecht wurde bereits 1917 gegründet und vereinigt nahezu alle Wissenschaftler des Völkerrechts und des Internationalen Privatrechts aus Österreich, der Schweiz und Deutschland, sowie zahlreiche Diplomaten und Außenminister der drei Länder. Zu der Veranstaltung unter der verantwortlichen Leitung von Prof. Dr. Christian Tietje LL.M. und Prof. Dr. Michael Kilian werden ca. 120 Gäste aus dem In- und Ausland erwartet. Inhaltlich wurden Rechtsfragen aus dem Völkerrecht und dem internationalen Privatrecht behandelt, die dem Themenkomplex gesellschaftlicher und kultureller Pluralität zuzuordnen sind. Die Ausrichtung der Tagung war für die Juristische Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg eine große Ehre und bot die Chance, sie auch über die Landesgrenzen hinaus bekannt zu machen. Die Stiftung Rechtsstaat Sachsen-Anhalt e.V. unterstützte die Tagung der Deutschen Gesellschaft für Völkerrecht mit einem finanziellen Zuschuss.

 
2006
Der 36. Deutsche Rechtshistorikertag in Halle 2006

Der Deutsche Rechtshistorikertag ist seit 1927 der international wichtigste Fachkongress der Rechts- und Verfassungshistoriker unter Einschluss der Vertreter des Kirchenrechts und des Römischen Rechts. Der Kongress findet im Abstand von zwei Jahren in einer Universitätsstadt des deutschsprachigen Raumes statt. Er ist das wissenschaftliche Forum für die Repräsentanten der Rechtsgeschichte und weiterer historisch-philologischer Disziplinen (traditionell Geschichte, Germanistik, Romanistik, Theologie u. a.) aus den deutschsprachigen Ländern, fast allen europäischen und einigen überseeischen Staaten (USA, Kanada, Südafrika, Japan).

Der international wichtigste Fachkongress der Rechts- und Verfassungshistoriker fand 2006 unter der wissenschaftlichen Leitung und Organisation von Prof. Dr. iur. Heiner Lück, Juristische Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, und mit finanzieller Unterstützung durch die Stiftung Rechtsstaat in Halle statt. Der Kongress strukturierte sich in Hauptvorträge, Sektionen und Wissenschaftliche Mitteilungen. Neben traditionellen Sektionen, die bei jedem Rechtshistorikertag zu besetzen sind (Römisches Recht, Kirchenrecht, juristische Zeitgeschichte, Geschichte der juristischen Methode), gab es jeweils sachlich zugeschnittene Sektionen, die nicht nur neueste Forschungen, sondern auch neueste Forschungen auf neuen Forschungsfeldern vorstellen und diskutieren. Zu allen Haupt- und Sektionsvorträgen konnten international renommierte Wissenschaftler gewonnen werden, die - wie die meisten Kongressteilnehmer - angezogen durch diesen Fachkongress, erstmals nach Sachsen-Anhalt kamen. Der Kongress wurde traditionell mit einem Exkursionstag beschlossen, der den Gästen möglichst viele von den kulturellen Sehenswürdigkeiten (insbesondere die zahlreichen Orte des Weltkulturerbes) näher bringen wollte.

Der Deutsche Rechtshistorikertag 2006 in Halle wurde von ca. 350 in- und ausländischen Gästen besucht.

 
Arbeitskreis Alternativ - Entwurf Sterbebegleitung

Der Arbeitskreis vereinigt deutsche, österreichische und schweizerische Strafrechtslehrerinnen und Strafrechtslehrer, die seit den 60er Jahren des vorherigen Jahrhunderts in unregelmäßigen Abständen versuchen, aus der Wirtschaft heraus politisch aktuelle Themen im Strafrecht zu begleiten.

Die Stiftung Rechtsstaat Sachsen-Anhalt e.V. unterstützt seit Jahren das erfolgreiche Wirken des Arbeitskreises, der seine Begegnungen in Sachsen-Anhalt bzw. der Vertretung des Landes in Berlin durchführt.

Der Arbeitskreis hat sich auch mit dem brisanten Thema der Sterbebegleitung befasst, auf welches hier näher eingegangen werden soll:

Am 5. September 2006 fand eine durch die Stiftung Rechtsstaat geförderte Podiumsdiskussion in der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt beim Bund in Berlin zum Thema „Sterbebegleitung - Sterbehilfe" statt. Diese gab den Vertretern aus Politik und Wissenschaft die Möglichkeit, im Vorfeld des Deutschen Juristentages (19. bis 22. September 2006), der dieses Thema ebenfalls erörterte, den Stand der Meinungsbildung in Wissenschaft und Gesetzgebung zu diskutieren.

Am Podiumsgespräch nahmen teil:

Rainer Robra
Staatsminister und Chef der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt, Geschäftsführer der Stiftung

Wolfgang Bosbach
Mitglied des Deutschen Bundestages,
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU - Fraktion im Deutschen Bundestag

René Röspel
Mitglied des Deutschen Bundestages, Vorsitzender der Enquetekommission Ethik und Recht in der modernen Medizin des 15. Deutschen Bundestages

Prof. Dr. theol. Klaus Tanner
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Sachverständiges Mitglied der Enquetekommission Ethik und Recht in der modernen Medizin des 14. Deutschen Bundestages

Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe
Präsident der Bundesärztekammer und Präsident der Landesärztekammer Nordrhein- Westfalen

Prof. Dr. jur. Heinz Schöch
Ludwig-Maximilians-Universität München, Mitautor des Alternativentwurfs Sterbebegleitung des Arbeitskreises deutscher, österreichischer und schweizerischer Strafrechtslehrer

Darüber hinaus förderte die Stiftung die Teilnahme von Studenten der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg am 66. Deutschen Juristentag in Stuttgart. Diese Studienfahrt fand im Rahmen des Aufbaustudienganges Medizin-Ethik-Recht statt und war durch das Thema der strafrechtlichen Abteilung „Patientenautonomie und Strafrecht bei der Sterbebegleitung" forciert.

 
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