Der Deutsche Rechtshistorikertag ist seit 1927 der international wichtigste Fachkongress der Rechts- und Verfassungshistoriker unter Einschluss der Vertreter des Kirchenrechts und des Römischen Rechts. Der Kongress findet im Abstand von zwei Jahren in einer Universitätsstadt des deutschsprachigen Raumes statt. Er ist das wissenschaftliche Forum für die Repräsentanten der Rechtsgeschichte und weiterer historisch-philologischer Disziplinen (traditionell Geschichte, Germanistik, Romanistik, Theologie u. a.) aus den deutschsprachigen Ländern, fast allen europäischen und einigen überseeischen Staaten (USA, Kanada, Südafrika, Japan).
Der international wichtigste Fachkongress der Rechts- und Verfassungshistoriker fand 2006 unter der wissenschaftlichen Leitung und Organisation von Prof. Dr. iur. Heiner Lück, Juristische Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, und mit finanzieller Unterstützung durch die Stiftung Rechtsstaat in Halle statt. Der Kongress strukturierte sich in Hauptvorträge, Sektionen und Wissenschaftliche Mitteilungen. Neben traditionellen Sektionen, die bei jedem Rechtshistorikertag zu besetzen sind (Römisches Recht, Kirchenrecht, juristische Zeitgeschichte, Geschichte der juristischen Methode), gab es jeweils sachlich zugeschnittene Sektionen, die nicht nur neueste Forschungen, sondern auch neueste Forschungen auf neuen Forschungsfeldern vorstellen und diskutieren. Zu allen Haupt- und Sektionsvorträgen konnten international renommierte Wissenschaftler gewonnen werden, die - wie die meisten Kongressteilnehmer - angezogen durch diesen Fachkongress, erstmals nach Sachsen-Anhalt kamen. Der Kongress wurde traditionell mit einem Exkursionstag beschlossen, der den Gästen möglichst viele von den kulturellen Sehenswürdigkeiten (insbesondere die zahlreichen Orte des Weltkulturerbes) näher bringen wollte.
Der Deutsche Rechtshistorikertag 2006 in Halle wurde von ca. 350 in- und ausländischen Gästen besucht.