Stiftung Rechtsstaat
Sachsen-Anhalt E.V.
Das Grundgesetz wurde am 8. Mai 1949 als Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland beschlossen und enthält wesentliche staatliche System- und Werteentscheidungen. Es steht im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen.

Ausgewählte Projekte

1991 - 2001
Förderung des Studierendenaustauschs

Mit Hilfe von Fördermitteln der Stiftung wird der Aufenthalt besonders herausragender ausländischer Studierender an der juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg durch die Vergabe von Stipendien ermöglicht. Große Bedeutung hat hier vor allem der Austausch zwischen der halleschen Universität und den Universitäten Kaliningrad und Białystok. Aufgrund der guten Beziehungen entwickelte sich ein kontinuierlicher Austausch zwischen Studierenden der Universitäten, von denen insbesondere die Studierenden profitieren. In der Regel wurde den Studierenden ein Aufenthalt in Halle über mehrere Semester gewährt. Stipendien wurden jedoch nicht ausschließlich an Studierende, sondern auch an junge ausländische Juristen vergeben.

 
Förderung des Rechtskundeunterrichtes und von Bildungsveranstaltungen der Volkshochschulen

Schon bald nach ihrer Gründung hat die Stiftung Rechtsstaat in Zusammenarbeit mit dem Kultusministerium begonnen, den Rechtskundeunterricht an öffentlichen Schulen des Landes durch Finanzierung fachkundig unterrichtender Juristinnen und Juristen und die Entwicklung der notwendigen Curricula und Unterrichtsmaterialien zu fördern. Inzwischen ist Sachsen-Anhalt eines der wenigen Länder, die in der gymnasialen Oberstufe Rechtskunde auch als Leistungskurs anbieten. Daneben übernimmt die Stiftung die Kosten für rechtskundige Dozenten, die Rechtskurse an Volkshochschulen durchführen. Der Rechtskundeunterricht an Schulen wurde bis einschließlich 2008 gefördert.

 
2014
Ausgewählte Projekte
 
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