Stiftung Rechtsstaat
Sachsen-Anhalt E.V.
Als Hüter der deutschen Verfassung erfüllt das Bundesverfassungsgericht sowohl seine Funktion als unabhängiges Verfassungsorgan als auch als judikative Staatsgewalt auf dem speziellen Gebiet des Staats- und Völkerrechts.

Ausgewählte Projekte

2001 - 2004
Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte

Die Stiftung förderte in den Geschäftsjahren 2001 bis 2004 am Lehrstuhl von Prof. Dr. Lück u.a. eine halbe Mitarbeiterstelle eines wissenschaftlichen Mitarbeiters und trug auf diese Weise dazu bei, dass mit den Arbeiten zur Neuauflage des angesehenen „Handwörterbuchs zur deutschen Rechtsgeschichte" begonnen werden konnte. Das Handbuch für Rechtsgeschichte repräsentiert das gesamte Fach Rechtsgeschichte. Es ist das Standardwerk für diese wissenschaftliche Disziplin in allen ihren Verklammerungen mit den Nachbardisziplinen.

Dank einer großzügigen Förderung und des Profils der Juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg konnte die „Hauptredaktion" dieses einmaligen Werkes in Halle eingerichtet werden. Die Juristische Fakultät ist damit zu einer führenden Adresse rechtsgeschichtlicher Publikationsunternehmen geworden. Hunderte von Rechtshistorikern, Historikern, Juristen, Volkskundlern, Germanisten und Philologen aus ganz Europa korrespondieren in Sachen „HRG" mit dem rechtsgeschichtlichen Lehrstuhl von Prof. Dr. Heiner Lück in Halle-Wittenberg und äußern wohltuende Hochachtung in Bezug auf diese anspruchsvolle Arbeit. Nach sechsjähriger intensiver Vorarbeit legten der Verlag und die Herausgeber 2004 die erste Lieferung der zweiten Auflage des „Handwörterbuchs zur deutschen Rechtsgeschichte" vor. Diese Neuauflage verfolgt ein doppeltes Ziel: Sie will einerseits die erfolgreiche Tradition der interdisziplinären Zusammenarbeit fortführen und andererseits Platz für die neuen Themen der Rechtsgeschichte einräumen. Wie schon in der Vorauflage wird „die gesamte Rechtsgeschichte, die sich in Deutschland entfaltet hat, mithin auch diejenige der Romanisierung unseres Rechts" (Adalbert Erler im Vorwort zur ersten Auflage), thematisiert. Dies bleibt ebenso Leitbild wie das Bekenntnis zur kirchlichen Rechtsgeschichte und zur Strafrechtsgeschichte. Die zweite Auflage öffnet sich stärker der Rechtsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts sowie der Geschichte von öffentlichem Recht und Verwaltung. Unverändert findet jedoch die Rechtsgeschichte des Mittelalters und der frühen Neuzeit, für die Sachsen-Anhalt und die Geschichte seines Territoriums in besonderer Weise stehen, den ihr gebührenden Platz im Gesamtwerk und wird in ihrer ganzen Forschungsbreite dargestellt. Weiterhin reflektiert sich die allmähliche Einigung Europas in der Absicht, auch den rechtshistorischen Horizont über die nationalen Grenzen hinaus zu erweitern. Dies wird durch die systematische Aufnahme von Übersichtsartikeln zu den einzelnen europäischen Ländern erreicht.

 
1991 - 2001
Förderung von öffentlichen Bibliotheken

Seit Gründung des Vereins im Jahre 1991 förderte die Stiftung Rechtsstaat die Anschaffung von Büchern in öffentlichen Bibliotheken in Sachsen- Anhalt. Besonders hervorzuheben ist hier die Universitätsbibliothek der Juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Hier wurden insbesondere in den 90-er Jahren umfangreiche Finanzmittel für die Anschaffung von dringend benötigter Studienliteratur zur Verfügung gestellt. Damit konnte die Stiftung einen Beitrag zur Gewährleistung optimaler Studienbedingungen leisten. Ein besonderer Höhepunkt war die Ausstattung eines Lehrstuhls mit spezifischer Fachliteratur zur Herstellung der Rechtseinheit nach 1990.

Darüber hinaus wurde auch die Bibliothek der Otto-von-Guericke-Universität in Magdeburg bei der Anschaffung von juristischer Studienliteratur unterstützt.

 
Förderung des Studierendenaustauschs

Mit Hilfe von Fördermitteln der Stiftung wird der Aufenthalt besonders herausragender ausländischer Studierender an der juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg durch die Vergabe von Stipendien ermöglicht. Große Bedeutung hat hier vor allem der Austausch zwischen der halleschen Universität und den Universitäten Kaliningrad und Białystok. Aufgrund der guten Beziehungen entwickelte sich ein kontinuierlicher Austausch zwischen Studierenden der Universitäten, von denen insbesondere die Studierenden profitieren. In der Regel wurde den Studierenden ein Aufenthalt in Halle über mehrere Semester gewährt. Stipendien wurden jedoch nicht ausschließlich an Studierende, sondern auch an junge ausländische Juristen vergeben.

 
Förderung des Rechtskundeunterrichtes und von Bildungsveranstaltungen der Volkshochschulen

Schon bald nach ihrer Gründung hat die Stiftung Rechtsstaat in Zusammenarbeit mit dem Kultusministerium begonnen, den Rechtskundeunterricht an öffentlichen Schulen des Landes durch Finanzierung fachkundig unterrichtender Juristinnen und Juristen und die Entwicklung der notwendigen Curricula und Unterrichtsmaterialien zu fördern. Inzwischen ist Sachsen-Anhalt eines der wenigen Länder, die in der gymnasialen Oberstufe Rechtskunde auch als Leistungskurs anbieten. Daneben übernimmt die Stiftung die Kosten für rechtskundige Dozenten, die Rechtskurse an Volkshochschulen durchführen. Der Rechtskundeunterricht an Schulen wurde bis einschließlich 2008 gefördert.

 
2014
Ausgewählte Projekte
 
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