Die Stiftung förderte in den Geschäftsjahren 2001 bis 2004 am Lehrstuhl von Prof. Dr. Lück u.a. eine halbe Mitarbeiterstelle eines wissenschaftlichen Mitarbeiters und trug auf diese Weise dazu bei, dass mit den Arbeiten zur Neuauflage des angesehenen „Handwörterbuchs zur deutschen Rechtsgeschichte" begonnen werden konnte. Das Handbuch für Rechtsgeschichte repräsentiert das gesamte Fach Rechtsgeschichte. Es ist das Standardwerk für diese wissenschaftliche Disziplin in allen ihren Verklammerungen mit den Nachbardisziplinen.
Dank einer großzügigen Förderung und des Profils der Juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg konnte die „Hauptredaktion" dieses einmaligen Werkes in Halle eingerichtet werden. Die Juristische Fakultät ist damit zu einer führenden Adresse rechtsgeschichtlicher Publikationsunternehmen geworden. Hunderte von Rechtshistorikern, Historikern, Juristen, Volkskundlern, Germanisten und Philologen aus ganz Europa korrespondieren in Sachen „HRG" mit dem rechtsgeschichtlichen Lehrstuhl von Prof. Dr. Heiner Lück in Halle-Wittenberg und äußern wohltuende Hochachtung in Bezug auf diese anspruchsvolle Arbeit. Nach sechsjähriger intensiver Vorarbeit legten der Verlag und die Herausgeber 2004 die erste Lieferung der zweiten Auflage des „Handwörterbuchs zur deutschen Rechtsgeschichte" vor. Diese Neuauflage verfolgt ein doppeltes Ziel: Sie will einerseits die erfolgreiche Tradition der interdisziplinären Zusammenarbeit fortführen und andererseits Platz für die neuen Themen der Rechtsgeschichte einräumen. Wie schon in der Vorauflage wird „die gesamte Rechtsgeschichte, die sich in Deutschland entfaltet hat, mithin auch diejenige der Romanisierung unseres Rechts" (Adalbert Erler im Vorwort zur ersten Auflage), thematisiert. Dies bleibt ebenso Leitbild wie das Bekenntnis zur kirchlichen Rechtsgeschichte und zur Strafrechtsgeschichte. Die zweite Auflage öffnet sich stärker der Rechtsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts sowie der Geschichte von öffentlichem Recht und Verwaltung. Unverändert findet jedoch die Rechtsgeschichte des Mittelalters und der frühen Neuzeit, für die Sachsen-Anhalt und die Geschichte seines Territoriums in besonderer Weise stehen, den ihr gebührenden Platz im Gesamtwerk und wird in ihrer ganzen Forschungsbreite dargestellt. Weiterhin reflektiert sich die allmähliche Einigung Europas in der Absicht, auch den rechtshistorischen Horizont über die nationalen Grenzen hinaus zu erweitern. Dies wird durch die systematische Aufnahme von Übersichtsartikeln zu den einzelnen europäischen Ländern erreicht.