Stiftung Rechtsstaat
Sachsen-Anhalt E.V.
Seit dem Mittelalter gilt Justitia als Personifikation der strafenden Gerechtigkeit. Ikonisch steht sie für die Rechtssprechung ohne Ansehen der Person (Augenbinde), nach sorgfältiger Abwägung der Sachlage (Waage) und dem Vollzug mit der nötigen Härte (Richtschwert).

Ausgewählte Projekte

2019
Maßnahmenberichte zur Teilnahme am ELSA Human Rights Moot Court im Wintersemester 2018/19

Wir, Clara Geilen, Johannes Arlt und Max Omarov, hatten die Gelegenheit im Wintersemester 2018/19 am ELSA European Human Rights Moot Court teilzunehmen. In den nachfolgenden Zeilen möchten wir Ihnen unsere Eindrücke und Erfahrungen zur Teilnahme an den von Ihnen geförderten mündlichen Runden des Moot Courts schildern.
Für die Unterstützung bei der Durchführung bedanken wir uns recht herzlich.

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2018
Bericht über die internationale Konferenz "IVS SAXONICO-MAIDEBVRGENSE IN ORIENTE. Das sächsisch-magdeburgische Recht als kulturelles Bindeglied zwischen den Rechtsordnungen Ost- und Mitteleuropas“. Bestandsaufnahme und Perspektiven der Forschung, Leipzig, 14.-16. November 2018

Vom 14. bis zum 16. November 2018 fand eine interdisziplinäre und internationale Konferenz zu dem Akademieprojekt "Das sächsisch-magdeburgische Recht als kulturelles Bindeglied zwischen den Rechtsordnungen Ost- und Mitteleuropas" statt. Sie diente der Bilanzierung des seit 2004 laufenden Vorhabens und dem Aufzeigen von Perspektiven. Das Projekt war von den Akademiemitgliedern Ernst Eichler (Slawist) und Heiner Lück (Rechtshistoriker) konzipiert und begründet worden. Nunmehr wird es 2019 sein Laufzeitende erreichen.

Prämissen und Zielsetzungen des Projekts und damit das inhaltliche Programm der Konferenz lassen sich wie folgt umreißen:

Der Sachsenspiegel Eikes von Repgow (um 1225) und das berühmte Stadtrecht von Magdeburg bilden neben dem römischen und kanonischen Recht gemeinsame Grundlagen mittel- und osteuropäischer Rechtsordnungen. Das Akademievorhaben ist der Verbreitung des Sachsenspiegels und des Magdeburger Stadtrechts in den Ländern Ostmitteleuropas (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Russland, Slowakei, Tschechien, Ukraine, Ungarn, Weißrussland) unter Berücksichtigung der rechtlichen und sprachlichen Transferprozesse gewidmet.

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Seminar Wittenberg Oktober 2018

Rechtsgeschichtliches Seminar „Recht und Rechtswissenschaft zur Zeit der Reformationen und Renaissance“ in Wittenberg, 15.-21.10.2018

- Kurzbericht -

I. Seminarthema, Internationalität und Tradition

In der Zeit vom 15. bis zum 21.10.2018 fand in der Stiftung LEUCOREA zu Wittenberg ein gemeinsames rechtsgeschichtliches Seminar der Universität Zürich sowie der Universität Halle-Wittenberg zum Thema „Recht und Rechtswissenschaft zur Zeit der Reformationen und Renaissance“ statt.

Organisiert wurde das Seminar von den Lehrstuhlinhabern für Bürgerliches Recht, Europäische, Deutsche und Sächsische Rechtsgeschichte, Herrn Univ.-Prof. Dr. iur. Lück (Halle-Wittenberg), sowie für Rechtsgeschichte, Juristische Zeitgeschichte und Rechtsphilosophie, Herrn Univ.-Prof. Dr. iur. Marcel Senn (Zürich).

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Sachbericht zur Tagung:Rechtsstaat und Strafrecht - Anforderungen und Anfechtungen

Deutsch-Japanisch-Türkisches Rechtssymposium vom 11. bis 13. Oktober 2018 an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Die Tagung konnte wie geplant stattfinden. Es haben an die 100 Teilnehmer an drei Tagen teilgenommen, unter Ihnen der aus Berlin angereiste Justizattache der Japanischen Botschaft.
Die Tagung wurde eröffnet durch den Veranstalter, Prof. Dr. Henning Rosenau, der auf die Thematik einstimmte. Ein Grußwort sprachen der Rektor der Martin-Luther-Universität, Prof. Dr. Christian Tietje und - wegen des Sachzusam-menhangs - der Staatssekretär im Ministerium für Justiz und Gleichstelung des Landes Sachsen-Anhalt, Hubert Böning.
Als erster Referent sprach unter der Moderation von Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf Prof. Dr. Markus Kotzur (Hamburg) über den „Rechtsstaat als Sammelbegriff1, als Bündelung von Teilprinzipien. Der Rechtsstaat werde herkömmlich als Herrschaftsorganisation verstanden, in der die staatliche Macht einer umfassenden Rechtsbindung unterliegt, und die eine demokratische Grundordnung gewährleistet. Der Rechtsstaat folge der Idee, dass jeder ein Recht auf Rechte habe und sei damit eine eindeutige Absage an absolute Macht. Das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit sei für den Staat identi¬tätsbestimmend und „Rechtsstaat“ Chiffre für die Bindung hoheitlicher Macht. Der Rechtsstaat schlage sich nieder in der Begründung, der Kontrolle und der Begrenzung hoheitlicher Macht. Dazu schaffe er den normativen Rahmen, der auch für die Anerkennung des Staates konstitutiv sei. Im Rechtsstaat herrsche das Recht, er sei, so Kotzur, demzufolge auch Herrschaft durch Recht. Eine weitere Dimension sei eine verfahrensbasierte Streitschlichtung und die regelgebun¬dene Streitbeilegung. Doch stehen die Dimensionen des Rechtsstaats nicht für sich, sondern bedingen einander und ordnen sich insgesamt der Idee einer freiheitlichen Grundordnung unter. Die Bindung aller staatlichen Gewalt in einem normativen Gewand sei damit der „Nucleus“ des Rechtsstaates. Doch darüber hinaus sei der Rechtsstaat ein offenes Prinzip, das in Zeiten der Globalisierung entwicklungsfähig sein müsse, um gerade auch die Vorteile eines neuen Rechtspluralismus nutzen zu können.

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Sachbericht zum Hochschulseminar

Ausganglage und Zielsetzung

Das Völkerrecht hat in den letzten Jahren einen massiven Bedeutungszuwachs in unserer Gesellschaft erfahren. Fast alle Rechtsgebiete sind von einem normativen Mehr-Ebenen-System durchzogen. Hierzu zählt auch das Arbeitsrecht, das zunehmend durch völker- und europarechtliche Standards geprägt wird.   

Dennoch sehen sich transnationale Organisationen zusehends Kritik ausgesetzt. Nicht nur jüngere, nationale Bewegungen in den einzelnen Staaten sind hierfür verantwortlich, sondern auch der Umstand, dass die Bedeutung von transnationalen Organisationen häufig missverstanden wird. Obwohl um Transparenz bemüht, erscheint ihre Arbeit „weit weg“.

Es galt deswegen, sich dem Thema im Rahmen des Seminares von zwei Seiten zu nähern: Zum einen sollten die Studierenden individuelle Seminararbeiten anfertigen, von denen jede einzelne eines der vielfältigen Themen rund um das Arbeitsvölkerrecht vertiefte, wozu die einzelnen Themen auch gemeinsam diskutiert und gegenübergestellt werden sollten. Zum anderen war im Rahmen einer dreitägigen Exkursion nach Straßburg ein Besuch beim EGMR geplant, der jüngst mit seiner Rechtsprechung zum Streikrecht für Beamte für Aufmerksamkeit gesorgt hatte.

Betreut wurde das Seminar von zwei Professoren der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg: Prof. Dr. Dirk Hanschel, dessen Forschungsschwerpunkt das Völkerrecht ist, und Prof. Dr. Daniel Ulber, welcher zum nationalen und transnationalen Arbeitsrecht forscht.

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